GUTACHTEN

Die Begutachtung ermittelt die Risiko- und Schutzfaktoren zum Kindeswohl. Die Ergebnisse orientieren sich an der

  • Bindung des Kindes zu den Eltern oder anderen Bezugspersonen

  • Kontinuität der Beziehung zu diesen Bezugspersonen

  • Förderkompetenz der Eltern

  • Bindungstoleranz und Konfliktfähigkeit der Eltern

  • Fähigkeit der Bezugspersonen zu Empathie und Introspektion

  • Erziehungsfähigkeit der Eltern

  • Kooperationsfähigkeit der Eltern und am Willen des Kindes.

Ziel der Begutachtung ist die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung unter dem Gesichtspunkt, was ein Kind benötigt, um eine eigenständige und autonome Lebensführung zu erreichen beziehungsweise einen gesunden Entwicklungsverlauf nehmen zu können. Die Belange und Erforderlichkeiten für das betroffene Kind und die Möglichkeiten und Perspektiven der Eltern sollen durch die Begutachtung differenziert herausgearbeitet werden. Auch sollen die Folgen des Begutachtungsprozesses für das betroffene Kind verantwortungsvoll im Blick bleiben.

Konzeptuelle Basis eines Gutachtens

Lösungsorientierter Ansatz, dem Auftrag des Gerichts folgend:

  • Mediation: Gesprächsorientierte Konfliktlösung mit den Eltern (mindestens zwei Einzelgespräche, zwei gemeinsame Gespräche, ein Abschlussgespräch)

Systemische Analyse zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung:

  • Einzelbefragung der Elternteile (Leitfadenorientiertes Interview) durch Hausbesuche

  • Verhaltensbeobachtung des Kindes/der Kinder allein und im sozialen Umfeld (Familie, Patchworkfamilie, Kindertagesstätte, Schule, Offener Ganztag, Heim, Pflegefamilie, Tagespflege etc.)

  • Gespräche mit dem Kind / den Kindern (Leitfadenorientiertes Interview mit individuell ausgesuchten pädagogischen Hilfsmitteln)

  • Einzelbefragung von wichtigen Bezugspersonen ggf. Fachkräften (Fallführende im Jugendamt, Verfahrensbeistand, Erzieher/Erzieherin, Sozialpädagogische Familienhilfe, Lehrer/Lehrerin, Kinderarzt/Kinderärztin, Psychotherapeuten etc.)

  • Einholen von schriftlicher und mündlicher Information von Fachkräften

Während des Begutachtungszeitraums ist eine aktuelle Sachstandsmitteilung jederzeit sowohl mündlich als auch schriftlich zeitnah möglich. Dem Begutachtungsprozess zugrunde liegen Werte, wie eine angemessene Transparenz, Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Beteiligten.

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